Bevor Sie zu der ersten Eingabemaske des Ausbildungsvertrages gelangen, möchten wir Ihnen noch vier wichtige
Details mitteilen, die Sie vor Ihrer ersten Dateneingabe zur komplikationsfreien Nutzung dieses Onlinehilfsmittels
wissen sollten.
- Minderjährige:r Auszubildende:r
Sollte Ihre zukünftige:r Auszubildende:r zu Vertragsbeginn noch
minderjährig sein, ist es zwingend notwendig, dass Ihnen vor Ausbildungsbeginn die Untersuchungsbescheinigung
nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgelegt wird.
Diese Untersuchungsbescheinigung muss der Zahnärztekammer Niedersachsen bei Vorlage der Ausbildungsverträge zur
Eintragung beigelegt werden. Ein Fehlen dieser Bescheinigung führt automatisch zur Nichteintragung des
Ausbildungsvertrages.
Eine Beschäftigung ohne Vorlage dieser Bescheinigung stellt einen Verstoß gegen § 35 Berufsbildungsgesetz sowie
§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz dar.
- Zwischenspeichern nicht möglich
Einmal mit der Dateneingabe begonnen, müssen Sie die komplette
Dateneingabe durchlaufen, um den Vertrag schlussendlich ausdrucken zu können. Ein Zwischenspeichern eines
Bearbeitungsstandes im Verlauf der Vertragserstellung ist aktuell aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
möglich. Wenn Sie unterbrechen, müssen Sie mit der Dateneingabe neu beginnen.
- Ihre Betriebsnummer wird benötigt
Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Nummer, die in Deutschland zur automatisierten Datenübertragung im
Bereich der Sozialversicherung zwischen Arbeitgebern und öffentlichen Stellen dient. Die Nummer identifiziert
ein Unternehmen eindeutig im Kontakt mit Behörden. Sie erhalten die Nummer online beim Betriebsnummernservice
der Arbeitsagentur. Einmal vergeben, finden Sie die Nummer auf Ihren bisherigen Belegen, z.B. den
Beitragsnachweisen oder Ausdrucken von Sozialversicherungsmeldungen, aber auch in den Verwendungszweckangaben
der Zahlungsvorgänge der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge der
Praxismitarbeiter/-innen). Sie können diese Nummer ggf. auch bei Ihrer Steuerberatung erfragen.
- Die E-Mail-Adresse der/des Auszubildenden wird benötigt
- Den/die Namen sowie die Anschrift der/des Erziehungsberechtigten werden benötigt
Diese Angaben
sind nur erforderlich, sofern der/die Auszubildende bei Vertragsabschluss noch minderjährig ist.
- Ausdruck des erstellten Vertrages (Schritt „Fertig“)
Nachdem Sie die eingegebenen Daten durch
Drücken des Buttons „Abschicken“ automatisch an die ZKN übermittelt haben, müssen Sie den Ausbildungsvertrag
noch 2x ausdrucken, unterschreiben und zur Genehmigung an die ZKN senden (§ 36 Berufsbildungsgesetz).
Dafür
nutzen Sie bitte den vorgegebenen Button mit dem dargestellten Druckersymbol
.