Bevor Sie zu der ersten Eingabemaske des Ausbildungsvertrages gelangen, möchten wir Ihnen noch vier wichtige Details mitteilen, die Sie vor Ihrer ersten Dateneingabe zur komplikationsfreien Nutzung dieses Onlinehilfsmittels wissen sollten.
- Zwischenspeichern nicht möglich
Einmal mit der Dateneingabe begonnen, müssen Sie die komplette Dateneingabe durchlaufen, um den Vertrag schlussendlich ausdrucken zu können. Ein Zwischenspeichern eines Bearbeitungsstandes im Verlauf der Vertragserstellung ist aktuell aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wenn Sie unterbrechen, müssen Sie mit der Dateneingabe neu beginnen.
- Ihre Betriebsnummer wird benötigt
Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Nummer, die in Deutschland zur automatisierten Datenübertragung im Bereich der Sozialversicherung zwischen Arbeitgebern und öffentlichen Stellen dient. Die Nummer identifiziert ein Unternehmen eindeutig im Kontakt mit Behörden. Sie erhalten die Nummer online beim Betriebsnummernservice der Arbeitsagentur. Einmal vergeben, finden Sie die Nummer auf Ihren bisherigen Belegen, z.B. den Beitragsnachweisen oder Ausdrucken von Sozialversicherungsmeldungen, aber auch in den Verwendungszweckangaben der Zahlungsvorgänge der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge der Praxismitarbeiter/-innen). Sie können diese Nummer ggf. auch bei Ihrer Steuerberatung erfragen.
- Die E-Mail-Adresse der/des Auszubildenden wird benötigt
- Den/die Namen sowie die Anschrift der/des Erziehungsberechtigten werden benötigt
Diese Angaben sind nur erforderlich, sofern der/die Auszubildende bei Vertragsabschluss noch minderjährig ist.
- Ausdruck des erstellten Vertrages (Schritt „Fertig“)
Nachdem Sie die eingegebenen Daten durch Drücken des Buttons „Abschicken“ automatisch an die ZKN übermittelt haben, müssen Sie den Ausbildungsvertrag noch 2x ausdrucken, unterschreiben und zur Genehmigung an die ZKN senden (§ 36 Berufsbildungsgesetz).
Dafür nutzen Sie bitte den vorgegebenen Button mit dem dargestellten Druckersymbol
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